In der Nähe des Unesco-Welterbegebietes Oberes Mittelrheintal dürfen keine Windenergieanlagen gebaut werden. Das Landschaftsbild würde dadurch verunstaltet, so das Koblenzer Gericht.
Die naturnahen Hänge und Höhenzüge entlang des Rheintals und seiner Seitentäler seien prägend für das dortige Landschaftsbild, erklärten die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz am Mittwoch (AZ: 4 K 748/17.KO). Windenergieanlagen würden sich darauf negativ auswirken.
Quelle: SWR.de