Entwurf des Energiesammelgesetzes

Das Kabinett hat am 5. November den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonder-Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) um.

Von 2019 bis 2021 werden die derzeit vorgesehenen Ausschreibungs-Mengen um 4 GW je Technologie erhöht. Zusätzlich werden Technologie übergreifende Innovations-Ausschreibungen in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt. Darin sollen innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungs-Mechanismen und Ausschreibungs-Verfahren erprobt werden.

Um die Akzeptanz insbesondere von Wind an Land zu steigern wird die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: Das nächtliche Dauerblinken der Windenergie-Anlagen wird beendet, sie leuchten nur, wenn ein Flugzeug in der Nähe ist.

Der Entwurf kann hier abgerufen werden.

 

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