Nach der Einigung auf Sonderausschreibungen in diesen Sparten hat sie dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/6008). Der “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften” ist gleichlautend mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (19/5523), den der Bundestag bereits in erster Lesung beraten hat.
Vorgesehen ist, bis 2021 je vier Gigawatt Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zusätzlich auszuschreiben. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollten die Ausschreibungsmengen von 1 Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt 2021 anwachsen. Je nach konkreter Umsetzung der Projekte würden diese für das Klimaschutzziel 2020 oder in den Folgejahren wirksam, heißt es.
Geplant ist auch, die Vorschriften für eine nächtliche Beleuchtung von Windrädern zu ändern. Dem Gesetzentwurf zufolge werden künftig Maßnahmen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung verpflichtend. Windräder sollen somit nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur, wenn ein Flugzeug naht. Als kostengünstige technische Lösung dafür schlägt der Gesetzgeber ein Transpondersystem vor. Die Kosten für einen entsprechenden Empfänger lägen bei einmalig etwa 30.000 Euro für einen gesamten Windpark mit einem Radius von zehn Kilometern. Kleine Windparks, für deren Betreiber eine Ausrüstung mit der Technik wirtschaftlich unzumutbar sei, könnten einen Ausnahmeantrag bei der Bundesnetzagentur stellen.
erschienen am: 2018-11-28 im europaticker