Waldbrunn. Laut eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) verstoßen die Windräder auf dem “Stillfüssel” am Eiterbachtal weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Der BUND jubelt.
Die Umweltvereinigung “Initiative Hoher Odenwald – Verein für Landschaftsschutz und Erhalt der Artenvielfalt” (IHO) jubelt nicht. Sie hatte den Eilantrag eingereicht.