Es hat Signalwirkung, was das Verwaltungsgericht in Regensburg in Bezug auf den Bau einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von rund 200 Metern im Landkreis Landshut entschieden hat. Die Richter stoppten abermals den Weiterbau eines Windrads bei Pfettrach (Landkreis Landshut) und sie ließen durchblicken, woher der Wind weht: Obwohl die Anlage lange vor Einführung der 10H-Regelung durch den Freistaat Bayern, die den Abstand einer Windkraftanlage von der Wohnbebauung festlegt, genehmigt worden ist, spielt die Distanz zur nächsten Siedlung in den Augen der Richter für das Projekt trotzdem eine Rolle.
Das Landratsamt in Landshut fungiert in dieser Sache als Genehmigungsbehörde Vertreter des Freistaates, der damit in dem Rechtsstreit streng genommen an der eigenen Regelung zu scheitern droht.
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