Welcher Rechtsrahmen besteht für die Bereitstellung und Vergütung von Blindleistung?Diese aktuellen Fragen werden in der 11. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Anna Halbig behandelt.
In der Studie ordnet sie unter anderem die verschiedenen Blindleistungsquellen in den Maßnahmenkatalog zur Systemverantwortung der Netzbetreiber (§§ 13 ff. EnWG) ein und diskutiert rechtliche Vorgaben an eine Abrufreihenfolge. Zudem werden mögliche Vergütungsansprüche untersucht.