Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.
Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.