Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 4. Dezember 2018 (Az. 4 KN 77/16) die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet “Sollingvorland-Wesertal“ im Landkreis Holzminden für unwirksam erklärt.
Erneuerbare Energien zum Urteil: Landschaftsschutz begründet kein Totalverbot für Windkraft Ein Gericht hat entschieden, dass Windkraft in Natur- und Landschaftsschutzgebiete im konkreten Fall möglich ist. Dazu Lobby-Jurist Martin Maslaton auf ein Wort.