Zum Jahresende 2018 erhielt der Verein “Gegenwind Bad Orb e.V.” vom Umweltbundesamt eine erfreuliche Meldung. Dem Verein wurde die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erteilt.
Damit erhält der “Gegenwind Bad Orb” Mitwirkungs- und Klagerechte als anerkannte Umweltvereinigung.
Der Geltungsbereich bezieht sich auf den hessischen Spessart, definiert durch die Gemeindegrenzen der dort befindlichen Gemeinden. Dies sind unter anderem Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Steinau, Jossgrund, Flörsbachtal, der Gutsbezirk Spessart und das bayrische Deutelbach. Die Zulassung wurde erteilt, da der Verein vorwiegend Ziele des Umweltschutzes fördert, indem er sich vor allem mit den Auswirkungen der Windenergieanlagen auf Natur und Umwelt auseinandersetzt.
Wir gratulieren!