Durch die Neuregelung des europäischen Strommarktes soll die Funktionsweise des Marktes verbessert, die Position der Verbraucher gestärkt und die Energiewende eingeleitet werden. Die Einigung mit dem Europäischen Parlament wurde in den frühen Morgenstunden des 19. Dezember 2018 erzielt.
Die Richtlinie zum Strommarkt stärkt unter anderem die Rechte der Kunden, sodass diese in Zukunft aktiver am Markt teilnehmen können. Zudem enthält sie Bestimmungen zur Preisgestaltung und zum Eigentum an Speicheranlagen. Die Verordnung über den Strommarkt enthält Vorschriften für ein besseres Funktionieren dieses Marktes und zur Erleichterung des grenzübergreifenden Stromhandels. Sie enthält auch die Bedingungen, unter denen Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einrichten können.
Die nächsten Schritte
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im März über die beiden Dossiers abstimmen. Danach steht die endgültige Annahme im Rat an. Die Texte treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Europas Strommarktregeln bereit für die Energiewende: vorläufige Einigung zwischen Ratsvorsitz und Parlament (Pressemitteilung, 19.12.2018)
- Text der Einigung über die Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt + COR 1 + COR2
- Text der Einigung über die Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt + COR 1
Erschienen am: 2019-01-18 im europaticker