Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2019.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,24 ct/kWh. Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,11 ct/kWh.
Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.