Der Windpark Vlatten soll repowert werden.
Statt der vorhandenen acht kleinen Windräder mit einer Leistung von 1,5 Megawatt will der Projektierer nun fünf Anlagen mit der dreifachen Leistung und einer Höhe von 200 Metern errichten. Dazu gibt es Gutachten, die sich mit dem künftigen Schall, dem Schattenwurf und den Auswirkungen auf die heimische Vogelwelt auseinandersetzen.
Durch die enorme Größe der Windmaschinen wären die Folgen für die Gemeinden Vlatten, Hergarten (Heimbach), Berg (Mechernich), Bürvenich und Eppenich (Zülpich) heftig. So würde es in Vlatten, laut Gutachen, keine ruhige also Windradlärm freie Zeit mehr geben, es sei denn es herrscht Windstille. Das ganze Dorf läge im Schallteppich der neuen Windriesen.
Artikel 2 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.