Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Gremien der Regionalversammlung Südhessen (RVS) am 6. Juni 2019 mit den Drucksachen IX/17.13.8 und IX/ 17.13.9 einen aktualisierten Entwurf für den ‚Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien‘ zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung am 14. Juni 2019 vorgelegt.
Dieser Entwurf legt unter anderem fest, wo sich künftig Vorranggebiete und Ausschlussraum für Windkraftanlagen befinden.
Flächen, die nach der zweiten Offenlage eine Änderung erfahren haben, sind in dem Planwerk als sogenannte „Weißflächen“ ausgenommen.
Diese Flächen sollen nach der Genehmigung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch die Hessische Landesregierung in einem sich anschließenden Planänderungsverfahren beplant werden, sodass dann auch diese Flächen entweder Vorranggebiete werden oder zum Ausschlussraum für die Windenergie gehören.
Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu anderen erneuerbaren Energien wie Bioenergie, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie. Er soll den Regionalplan Südhessen ergänzen.
Die jeweils aktuellen Beschluss-Vorlagen für die Vertreterinnen und Vertreter der RVS befinden sich hier.