Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. August 2019 bekannt.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,19 ct/kWh.
Das Gebot mit dem höchsten Gebotswert liegt bei 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,20 ct/kWh.
Für Hessen wurde ein Gebot mit einem Zuschlag bedacht.