KASSEL/ERBACH/DARMSTADT – Die zwölf Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises sind mit ihrem eigenen Plan für Windradflächen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gescheitert. Das Land Hessen habe den Plan nicht genehmigen müssen, entschieden die Kasseler Richter am Montag. Laut Urteil haben die Kommunen zu Unrecht einen 1000-Meter-Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen als Ausschlusskriterium für Windradstandorte angesehen. Sie hätten stattdessen in jedem Einzelfall eine Abwägung über Abstände zulassen müssen.
Hörfunkbeitrag des HR:
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht ist möglich. (Az.: 4 A 2426/17)
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