Am 16. November 2016 hatte Vernunftkraft Odenwald Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt wegen der Nichtdurchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet am „Greiner Eck“: 2016_11_16_EU_Beschwerde_Greiner_Eck
Die Antwort dazu kam am 2. September 2019 nach 34 Monaten „Bearbeitungszeit“!
Es wird von der EU-Kommission kein Vertagsverletzungsverfahren eingeleitet werden, weil es sich um einen einzelnen und nicht um einen „systematischen Verstoß“ der Bundesrepublik Deutschland handelt.
Hier die Antwort der EU-Kommission zum Nachlesen.
Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.