EU-Kommission beantwortet Beschwerde wegen der Nichtdurchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach 34 Monaten

Am 16. November 2016 hatte Vernunftkraft Odenwald Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt wegen der Nichtdurchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet am „Greiner Eck“:   2016_11_16_EU_Beschwerde_Greiner_Eck

Die Antwort dazu kam am 2. September 2019 nach 34 Monaten „Bearbeitungszeit“!

Es wird von der EU-Kommission kein Vertagsverletzungsverfahren eingeleitet werden, weil es sich um einen einzelnen und nicht um einen „systematischen Verstoß“ der Bundesrepublik Deutschland handelt.

Hier die Antwort der EU-Kommission zum Nachlesen.

Zuerst erschienen bei Vernunftkraft Odenwald.

 

 

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