Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss über den Antrag auf immissions-schutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Boppard in der Nähe des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal erneut entscheiden.
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.