Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2019:
Der lange Streit um die Rechtmäßigkeit der drei Windindustrieanlagen des Windparks Knippen geht in die nächste Runde. Dort klagt ein Anwohner mit naturschutzfachlicher Unterstützung des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen eine Genehmigung zur Errichtung von Windindustrieanlagen aus August 2015. In der Sache geht es nicht nur darum, ob die mittlerweile in Betriebe genommenen WEA den Kläger unzumutbar stören. Strittig ist auch, ob die Genehmigung unter einem sogenannten absoluten Verfahrensfehler leidet. Genau dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster nun ein weiteres Mal entschieden.