Die Baumfällarbeiten für die fünf Windräder am Hammelsberg in Gründau wurden vom Projektierer Renertec GmbH am 14. November vorgenommen.
“Nach der erteilten Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt am 30. Oktober war dies der erste Tag laut dem Genehmigungsbescheid, ab dem die Rodungsarbeiten beginnen konnten. Offensichtlich hatten sich Renertec, die Genehmigungsbehörde und die Harvesterfirmen im Vorfeld abgesprochen, gleich am erstmöglichen Tag vom Rodungsrecht Gebrauch zu machen und Fakten zu schaffen”, heißt es in einer Pressemitteilung von WindJammer Gründau e.V.
(…) Die Fällungen und damit die Zerstörung des historischen Waldes erfolgte an diesem Tag ohne die geforderte qualifizierte Untersuchung zur Haselmaus. Es kann nicht ausgeschlossen werden , dass durch die Fällungen bereits Tiere zu Tode gekommen sind, ein Negativnachweis über das Vorkommen der Haselmaus wurde nicht erbracht. Renertec verstößt hier gegen § 44 Abs.1 BNatSchG Tötungsverbot. Die Rodung der Stubben sowie weitere Erdarbeiten dürfen bis zum nächsten Frühjahr nicht erfolgen, da die Haselmäuse bis zu diesem Zeitpunkt ihren Winterschlaf halten.”