Hamm – Sind die unmerklichen Infraschall-Töne, die Windkraftanlagen verbreiten, gesundheitsgefährdend?
Zunehmend befasst wird das OLG auch mit Klagen gegen Windkraftanlagen. Dabei berufen sich die Kläger auf gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen von Infraschall, bei dem es sich um niedrigfrequente Schallwellen handelt, die für das menschliche Ohr nicht mehr wahrnehmbar sind. „Die Existenz dieser Schallwellen ist nicht streitig“, sagte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Dr. Hans Funke.
Aber bislang nicht erwiesen seien gesundheitsgefährdende Folgen. Aufgrund dieser nicht erforschten Risiken habe der Senat in einem Fall auch abgelehnt, eine Einstweilige Verfügung zu erlassen.
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