Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2020 bekannt.
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,76 ct/kWh.
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,20 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,18 ct/kWh.
Für Hessen wurden zwei Gebote mit einem Zuschlag bedacht:
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https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200219_SolarWind.html