Der Versuch, den Genehmigungsstopp für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein zu kippen, ist juristisch endgültig gescheitert. Das seit 2015 geltende Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes habe Bestand, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag mit. Der 5. Senat des Gerichts entschied am Vortag in zweiter Instanz, das Moratorium entspreche weiterhin verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine Vorlage an das Landes- oder Bundesverfassungsgericht zwecks Klärung der Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Regelung lehnte das Gericht deshalb ab. Revision wurde nicht zugelassen (Az. 5 LB 6/19).
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und hier: Oberverwaltungsgericht bestätigt Windenergie-Moratorium | RTL