Das Freiburger Verwaltungsgericht erlaubte noch im November 2019 der EnBW den Bau von drei Windenergieanlagen im Bereich Sulz und Dornhan.
Die EnBW verfolgt das Windkraft-Projekt in Dornhan nicht weiter. Die artenschutzrechtliche Situation vor Ort erzeugt juristisch eine sehr komplizierte Gemengelage, die sich nicht mit der für solche Projekte erforderlichen Planungssicherheit vereinbaren lässt. Die am Standort „Kaltes Feld“ geplante Anlage hätte rund acht Millionen Kilowattstunden erzeugen und damit rechnerisch etwa 2500 Haushalte versorgen können.