Weil man immer wieder mal davon liest, daß Windräder auch unweit von Kirchen; Klöstern etc. aufgebaut werden, möchten wir darauf hinweisen, daß es im Grundgesetz ein Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung gibt.
Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags: “Windkraftanlagen und die Beeinträchtigung der Religionsausübung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes.” könnte evtl. bei künftigen Stellungnahmen wichtig sein:
Mit Dank an die Bürgerallianz Ruhmannsberg für den Hinweis.