Windkraftanlagen und die Beeinträchtigung der Religionsausübung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes

Weil man immer wieder mal davon liest, daß Windräder auch unweit von Kirchen; Klöstern etc. aufgebaut werden, möchten wir darauf hinweisen, daß es im Grundgesetz ein Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung gibt.

Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags: “Windkraftanlagen und die Beeinträchtigung der Religionsausübung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes.” könnte evtl. bei künftigen Stellungnahmen wichtig sein:

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Quelle

Mit Dank an die Bürgerallianz Ruhmannsberg für den Hinweis.

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