Windpark Hohfleck beeinträchtigt Schloss Lichtenstein nicht | GEA

LICHTENSTEIN/SONNENBÜHL.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Antrag des Landratsamts Reutlingen auf Zulassung der Berufung im Verfahren um den Windpark Hohfleck der Sowitec group in der Gemeinde Sonnenbühl abgelehnt. 

 

Der VGH bestätigt damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das im Februar 2019 festgestellt hat, dass der geplante Windpark das drei Kilometer entfernt liegende Schloss Lichtenstein nicht beeinträchtigt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht angefochten werden.

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