GroKo einigt sich: Windenergie – Pauschaler Abstand von 1000 Meter vom Tisch

(…) Für Windenergie an Land soll eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch eingeführt werden. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihre Landesgesetze aufzunehmen. In vielen Ländern gibt es bereits entsprechende Regelungen oder Empfehlungen. Die bestehende und schärfere bayerische Regelung soll davon unberührt bleiben. (…)

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PM Verkunftkraft MKK/Spessart: Windkraft als politische Liebhaberei einzustufen

“Der Beteiligungsbericht der Kreiswerke Main-Kinzig für das Jahr 2018 fördert es ans Licht der Öffentlichkeit. Die Windkraftinvestition in den Windindustriepark Neudorf produziert das fünfte Jahr in Folge ein negatives Ergebnis und steigert die Verluste bis Ende 2018 auf bisher insgesamt 1,8 Millionen Euro”, so der Vorstand des Vereins Vernunftkraft Main-Kinzig/Naturpark Spessart in einer Pressemitteilung.

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Quelle: Vorsprung Online – Vorsprung Online

Mehr zum Thema:
http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2020/04/18/offener-brief-des-vereins-vernunftkraft-main-kinzig-naturpark-spessart-an-die-kreiswerke-main-kinzig/

http://www.vernunftkraft-hessen.de/wordpress/2020/05/12/offener-brief-an-vernunftkraft-main-kinzignaturpark-spessart-e-v/

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FDP – René Rock: Umweltminister widersprechen sich bei Naturschutz

„Das ist absurder Naturschutz“, sagt René ROCK, Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, mit Blick auf die heute zu Ende gegangene Umweltministerkonferenz unter hessischem Vorsitz. „Einerseits haben die Umweltminister beschlossen, Biodiversität zu stärken, andererseits erleichtern sie mit weiteren Beschlüssen das Töten besonders geschützter Arten. Das ist widersinnig“, ärgert sich Rock. Konkret geht es um den Ausbau von Windkraftanlagen. „In ihrer Pressemitteilung weist Hessens Umweltministerin Priska Hinz zwar auf einen Paragrafen hin – dass es dabei ums leichtere Töten geschützter Tiere geht, verschweigt die Ministerin wohlweislich“, erklärt Rock. „Energiewende und Windkraft-Ausbau dürfen nicht zu Lasten des Naturschutzes gehen und zerstören, was es zu erhalten gilt.“

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94. Umweltministerkonferenz unterstreicht Notwendigkeit beim Ausbau Erneuerbarer Energien

94. Konferenz der Umweltminister vom 15. Mai 2020 fordert  massive Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes!

(TOP 4/6) Die Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz: Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass das Tempo der Energiewende deutlich erhöht werden muss. Gesetzgebungsverfahren des Bundes, die zur Erreichung eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 notwendig sind, müssen umgehend aufgenommen werden. Daher hat die Umweltministerkonferenz die vorgelegten Hinweise zu rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei der Zulassung von Windenergievorhaben beschlossen. Ziel ist es, mit diesen Auslegungshinweisen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung und Förderung von Windkraftanlagen zu verbessern. Bis 2023 wird durch den Bund gemeinsam mit den Ländern eine Evaluierung zu den rechtlichen und fachlichen Hinweisen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt und der Umweltministerkonferenz berichtet.
(TOP 5) Akzeptanz beim Windenergieausbau: Die Länder und der Bund orientieren sich an einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien einführen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, u. a. Ausschreibungsdesign, Planungs- und Genehmigungsrecht, sind dahingehend auf eine geeignete Ausgestaltung zu prüfen. Als ein wichtiger Beitrag zu mehr Akzeptanz vor Ort sollten zudem geeignete Instrumente für eine stärkere Beteiligung der betroffenen Standort- und Nachbar-Kommunen an der Wertschöpfung durch Windenergie eingeführt werden. Neben weiteren Faktoren kann ein höherer wirtschaftlicher Nutzen von Windenergieanlagen zu einer positiven Bewertung vor Ort führen.

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Anlieger scheitert auch mit seiner Klage gegen den Windpark Glandorf

Das Urteil (2 A 124/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Presseinformation Nr. 07/2020

Gegen den Windpark Glandorf sind beim Verwaltungsgericht Osnabrück noch zwei weitere Klageverfahren anhängig, die noch nicht entschieden worden sind.

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Kriminalität:  Mit Giftködern gegen den Rotmilan im Schlaubetal – MOZ.de

Mixdorf (MOZ)

Ein Rotmilan, der Anfang April nahe Mixdorf tot aufgefunden war, ist eindeutig vergiftet worden.

Bislang unbekannte Täter hatten offenbar gezielt Giftköder ausgelegt. Der streng geschützte Greifvogel hatte einen dieser Giftköder gefressen und war danach verendet. Dieser Vorgang ist besonders brisant mit Blick auf den Streit um den beabsichtigten Bau eines Windparks nahe Mixdorf: Da der Rotmilan bei Mixdorf mitten im sogenannten Windeignungsgebiet nistet, könnte er die Pläneder Windkraftinvestoren und aller, die von einem Windpark im Schlaubetal profitieren würden, zunichte machen.  

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1.500m-Abstand LEP NRW – keine Rechtfertigung für einheitlichen Vorsorgeabstand

Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil erstmals mit dem 1.500m-Abstand des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – LEP NRW (diesen finden Sie hier) zwischen Windenergie und Wohnnutzung befasst.

Dieser Abstand ist seit letztem Jahr im LEP NRW als Grundsatz 10.2-3 der Raumordnung vorgesehen und soll bei der planerischen Steuerung durch Regionalpläne und Flächennutzungspläne zu allgemeinen und reinen Wohngebieten eingehalten werden.

Weiterlesen bei prometheus-recht.de

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