Das Urteil (2 A 124/19) ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.
Gegen den Windpark Glandorf sind beim Verwaltungsgericht Osnabrück noch zwei weitere Klageverfahren anhängig, die noch nicht entschieden worden sind.