(…) Für Windenergie an Land soll eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch eingeführt werden. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihre Landesgesetze aufzunehmen. In vielen Ländern gibt es bereits entsprechende Regelungen oder Empfehlungen. Die bestehende und schärfere bayerische Regelung soll davon unberührt bleiben. (…)
Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat sich heute nach langen Verhandlungen auf konkrete Schritte geeinigt, wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland intensiviert werden kann. Zum Beispiel beschlossen die Koalitionsspitzen, sich von der umstrittenen pauschalen Abstandsregel zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen von 1000 Metern zu verabschieden, die die Fläche für mögliche Windparks stark eingeschränkt hätte.
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Windenergie: keine verbindliche Distanz
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Hier können Sie die Pressemitteilung des BMWi abrufen
“Altmaier zur heutigen Einigung Wind-Abstandsflächen und Aufhebung des Photovoltaik-Deckels”
Audio zu Pressestatement von Bundesminister Altmaier zum Mindestabstand für Windräder an Land: