Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17)
Kurzbeschreibung: PM 08.06.2020
Die vom Regierungspräsidium Freiburg für den Windpark Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von Landschaftsschutz-gebietsverordnungen ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17) und gab damit der Klage des Schwarzwaldvereins e. V. in vollem Umfang und der Klage der Stadt Oppenau insoweit statt, als sich die Befreiungsentscheidung auf den sich auf ihrer Gemarkung befindenden Standort von zwei Windenergieanlagen
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