VG Aachen: Windenergieanlagen Dahlem IV dürfen nicht in Betrieb genommen werden

09.06.2020  – PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht Betriebsstopp der Windenergieanlagen im Dahlemer Wald

Erneuter Erfolg für den Natur- und Artenschutz bei Dahlem IV

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) begrüßt den vom Verwaltungsgericht (VG) Aachen getroffenen Betriebsstopp durch eine Zwischenverfügung vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald.

Bereits am 09.03.2020 hatte die NI gemeinsam mit dem NABU Euskirchen einen sofortigen Baustopp der Anlagen von Dahlem IV zum Schutz der brütenden Rotmilane im Rotbachtal in unmittelbarer Nähe der Windkraftanlagen bei der Genehmigungsbehörde in Euskirchen gefordert. Die Genehmigungsbehörde hatte die Forderung abgelehnt und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rotmilane erkennen können.

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+++ EILMELDUNG +++

Mit Beschluss vom 04.06.2020 untersagte das VG Aachen auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Inbetriebnahme der bereits genehmigten Windenergieanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen.

Auszug aus dem Beschluss:

“Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für artenschutzrechtliche Bedenken, weil die Erfüllung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf den Rotmilan nicht ausgeschlossen werden kann. Es bestehen substantiierte Anhaltspunkte, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan möglich erscheinen lassen, dessen Realisierung irreversible Folgen hätte.”

Weitere Informationen folgen.

Quelle

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