Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17)
Kurzbeschreibung: PM 08.06.2020
Die vom Regierungspräsidium Freiburg für den Windpark Oppenau/Lautenbach erteilte Befreiung von Landschaftsschutz-gebietsverordnungen ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 12.05.2020 (2 K 9611/17) und gab damit der Klage des Schwarzwaldvereins e. V. in vollem Umfang und der Klage der Stadt Oppenau insoweit statt, als sich die Befreiungsentscheidung auf den sich auf ihrer Gemarkung befindenden Standort von zwei Windenergieanlagen
Weiterlesen: Verwaltungsgericht Freiburg – Klage gegen Befreiungsentscheidung für Windpark Oppenau/Lautenbach erfolgreich
Stärkung der Rechte von Städten und Gemeinden durch das VG Freiburg
Weshalb das Urteil des VG Freiburg vom 12.05.2020 – 2 K 9611/17 – eine Stärkung der Rechte von Städten und Gemeinden bedeutet, lesen Sie hier (RAe Kaemmerer Lenz). Konkret geht es bei dieser Entscheidung um das kommunale Einvernehmen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren am Beispiel des Windparks Oppenau/Lautenbach.
Das komplette Urteil können Sie hier einsehen.