Verordnung um ein Jahr verschoben
Windenergieanlagen dürfen nachts vorerst weiterblinken. Ursprünglich sollten sie laut einem Beschluss im Bundesrat ab dem 1. Juli 2020 in der Nacht nur bei Bedarf blinken dürfen, also etwa bei Flugverkehr.
Landesverband Hessen e.V.
Windenergieanlagen dürfen nachts vorerst weiterblinken. Ursprünglich sollten sie laut einem Beschluss im Bundesrat ab dem 1. Juli 2020 in der Nacht nur bei Bedarf blinken dürfen, also etwa bei Flugverkehr.