Unbemerkt von der Öffentlichkeit wird weiter am Abbau von artenschutzrechtlichen Vorgaben für die Windenergiewirtschaft gearbeitet. Es geht wieder einmal um die Abstände von Windkraftanlagen zu Vogellebensräumen und das damit verbundene Tötungsrisiko für Vögel.
Bis 2015 wurde von den Umweltministern der Länder versucht, die Veröffentlichung des mehrfach überarbeiteten „Helgoländer Papiers“ oder auch „Neues Helgoländer Papier“, Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten, Stand April 2015) der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) zu verhindern.