Mit Urteil vom 24. Juli 2020 hat die 4. Kammer am Ende des zweiten Verhandlungstages über die Klage der ESWE Taunuswind GmbH auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm entschieden (Aktenzeichen 4 K 2962/16.WI).
Der Windpark darf gebaut werden, da die Kammer der Klage stattgegeben hat.
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Das Urteil kann hier eingesehen werden.
Die Hessenschau berichtete: Land muss umstrittenen Taunuskamm-Windpark erlauben | hessenschau.de | Wirtschaft