Der vom VLAB beklagte Windpark in der Regensburger Vorortgemeinde Sinzing kann nicht gebaut werden. Wie erwartet, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag der Normenkontrollklage des VLAB endgültig Recht gegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde für unwirksam erklärt.
In Sinzing sollte ein Windpark mit drei Windrädern mit einer Nabenhöhe von jeweils 137 Metern entstehen. Bereits vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz die Baugenehmigung und einen Baustopp angeordnet.
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