Das Urteil über die Errichtung von zehn Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm polarisiert. Mehrere Vereine zeigen sich über die Entscheidung empört. Und wollen mit einer Klagedrohung gegen das Land vorgehen.
Mit seinem Urteil zum Windpark auf dem Taunuskamm hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht nach Ansicht des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz einem „bisher nie dagewesenen Landschaftsvandalismus Tür und Tor geöffnet“. Der Verein hält die Errichtung von zehn jeweils mehr als 200 Meter hohen Windenergieanlagen auf der Hohen Wurzel für einen Frevel, vor allem das Einbringen von „tausenden Tonnen Beton“ in das empfindliche Erdreich.
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