Der Wahlkampfflyer der Olper Grünen verstößt gegen das Urheberrecht des Vereins Gegenwind. Dieser erhebt nun weitere Vorwürfe gegen die Grünen.
Auf Antrag des Vereins Gegenwind Olpe Drolshagen Wenden e.V hat das Landgericht Bochum eine einstweilige Verfügung gegen den Ortsverband Olpe von Bündnis 90/Die Grünen erlassen. Die Grünen dürfen das Grafikdesign, das der Verein Gegenwind auf seinen Wahlkampf-Bannern verwendet, ohne dessen Zustimmung nicht mehr vervielfältigen und verbreiten. Andernfalls könne ein Strafgeld bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Grünen haben dem Verein Gegenwind außerdem Auskunft über die Herkunft, Menge und Kosten der Vervielfältigungsstücke zu erteilen sowie die Kosten des Gerichtsverfahren (Streitwert 20.000 Euro) zu tragen. Das teilte der Verein Gegenwind am Sonntag in einer Pressemitteilung mit.
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WP vom 11.11.2020 – Nachdem die Initiative Gegenwind mit einer richterlichen Verfügung gegen die Olper Grünen Erfolg hatte, haben jetzt die Grünen gesiegt.