Still und leise hat die Bundesregierung auf Druck der Windlobby weitere Schritte eingeleitet, um die angeblichen Hindernisse für den flächendeckenden Ausbau der Windenergie auszuräumen: Neben dem Investionsbeschleunigungsgesetz und der Bundeskompen-sationsverordnung wurde eine Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG 2021) auf den Weg gebracht.
Erklärtes Ziel ist es, Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes von naturschutzrechtlichen Beschränkungen vollständig zu befreien. Sollten alle drei Rechtsnormen in Kraft treten, so wäre dies ein schwerer Schlag gegen den Naturschutz in Deutschland. EIFELON hat dazu Heinz–Rüdiger Hugo von der ArbeitsGemeinschaft-Windenergie Eifel+Börde (AGW) um eine erste Einschätzung gebeten:
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