Vizepräsident Franke: “Rahmenbedingungen werden deutlich einfacher und unbürokratischer”
Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht.
“Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen”, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
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