Entschädigungen für Braunkohlekraftwerke sind noch zu prüfen
VKU: Bedauerlich ist, dass die EU-Kommission die letzte Ausschreibungsrunde in 2027 nicht anerkennt
Die Europäische Kommission hat den von Deutschland eingeführten Marktmechanismus zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken genehmigt.
„Die Pläne Deutschlands, Anreize für die frühzeitige Stilllegung solcher Kraftwerke zu bieten und im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählten Unternehmen eine Entschädigung für ihren Marktaustritt zu gewähren, stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager