Windkraft erhält Vorfahrt! Naturschutz bleibt auf der Strecke!
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen haben am 17. Dezember 2020 den gemeinsamen Runderlass einer Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht:
Staatsanzeiger vom 04.01.2021:
Seite 9 des Erlasses:
„Vor dem Hintergrund, dass knapp 98 % der Landesfläche für den Ausbau der Wind-energie ausgeschlossen sind und die für den Windenergieausbau regionalplanerisch gesicherten Gebiete die ausreichend windhöffigen und vergleichsweise konfliktarmen Flächen darstellen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in den WEA-VRG beim Eintritt eines artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes das öffentliche Interesse an der Energieversorgung das öffentliche Interesse am Artenschutz deutlich überwiegt.“