Das deutsche Energierecht verstößt in zentralen Fragen gegen EU-Vorgaben zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes. Zu diesem Ergebnis kommt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Schlussantrag zu einem seit mehreren Jahren schwelenden Rechtsstreit mit der Europäischen Kommission.
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