Ein Kommentar von Ewald Hetrodt | FAZ
Die Energieerzeugung habe Vorrang vor Artenschutz, steht in einer hessischen Vorschrift. Sie entfalte „gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt nun der Verwaltungsgerichtshof fest. Eine Schlappe nicht nur für zwei Grünen-Minister.
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