Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. vom 12.032021
Schutzmaßnahmen zum Rotmilan nicht ausreichend
Mit Beschluss vom 12.03.2021 (Aktenzeichen: 6 L 417/20) hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen dem Eilantrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung des Kreises Euskirchen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils etwa 230 m in Blankenheim (Eifel-Windpark Blankenheim, Teilpark Rohr-Reetz) stattgegeben.
Der Genehmigungsbescheid erweise sich laut VG zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich als rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot.