Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz beihilferechtlich genehmigt, das am Jahresanfang in Kraft getreten ist („EEG 2021“). Das EEG 2021 enthält die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Im Umfang der Genehmigung kann das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz damit ab sofort angewendet werden.
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Weitere Informationen zum EEG 2021 und seiner Genehmigung durch die Kommission finden Sie in den FAQ.