Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2021 bekannt.
- Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,15 ct/kWh.
- Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
- Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,00 ct/kWh.
- Es wurden 89 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 691.450 kW bezuschlagt.
Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:
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https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210430_EEAusschreibungen.html?nn=265778