Gebotstermin 01. Februar 2021: Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG für den Gebotstermin 1. Februar 2021 bekannt.

  • Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 5,15 ct/kWh.
  • Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 6,00 ct/kWh.
  • Es wurden 89 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 691.450 kW bezuschlagt.

Für Hessen wurden vier Gebote mit einem Zuschlag bedacht:

Mehr erfahren:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210430_EEAusschreibungen.html?nn=265778

und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Gebotstermin_01_02_2021/Gebotstermin_01_02_21_node.html

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