Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April einen Aufsehen erregenden Beschluss zum Klimaschutz gefasst. Der Erste Senat unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth gab einer Verfassungsbeschwerde von Klimaschützern gegen das von ihnen als zu lasch kritisierte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung teilweise statt und erhob das Ziel der “Klimaneutralität” gewissermaßen zu einer über den Grundrechten stehenden Verfassungsnorm.
Der Beschluss wurde seither in zahlreichen Veröffentlichungen diskutiert und kritisiert. Als Reaktion stellt die Bundesregierung nun ein geändertes Klimaschutzgestetz vor, in dem einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien ein noch höherer Stellenwert eingeräumt wird.
Der höchstrichterliche Beschluss wird auch Einfluss auf Klagen gegen ökologisch schädliche Windkraftprojekte haben, weil nach Expertenmeinung das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der richterlichen Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zumehmen wird. Dagegen steht allerdings weiterhin das EU-Artenschutzrecht, dessen Gültigkeit gerade erst vom Europäischen Gerichtshof noch einmal betont wurde.
VLAB-Chef Johannes Bradtka zu der spektakulären Entscheidung:
“Der sehr fragwürdige Beschluss der Verfassungsrichter wird sicher Auswirkungn auf unsere Bemühungen haben, Landschaft und Natur vor einer weiteren Windkraft-Industrialisieung zu schützen. Doch das EU-Artenschutzrecht bleibt weiterhin eine scharfe Waffe im Kampf gegen Artentod und Landschaftszerstörung.”
Quelle: Newsletter des VLAB vom 14.05.21