Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit Beschluss vom 17.05.2021 vorerst – für die Dauer des Klageverfahrens – den Bau von zwei Windenergieanlagen in einem Waldgebiet der Stadt Wetzlar im Grenzbereich zu den Gemeinden Hohenahr und Aßlar gestoppt.
Quelle: Vorläufiger Baustopp für zwei Windenergieanlagen bei Blasbach | Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen