21.05.2021 | Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 18/2021
Beschluss vom 18. Mai 2021, Aktenzeichen: 1 B 10213/21.OVG
Zwei Windenergieanlagen von insgesamt fünf eines Wind”parks” in der Nähe von Treis-Karden dürfen vorläufig nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Aus der Begründung: In Bezug auf zwei weniger als 1.000 m von dem Rotmilan-Horst entfernt gelegenen Anlagen (WEA 2 und 3) fehle es angesichts offensichtlicher Mängel der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, welche der Genehmigung zugrunde gelegt worden seien, offensichtlich an hinreichend sicheren Erkenntnissen für die Beurteilung des mit dem Betrieb der beiden Anlagen verbundenen Tötungsrisikos für den Rotmilan, einer besonders geschützten Tierart. Von daher sei der Vollzug der Genehmigung insoweit einstweilen außer Kraft zu setzen.
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