Von Michael W. Alberts
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach „Klimaschutz“ auch Grundrechte toppt, denn sonst geht die Erde unter und wir müssen alle sterben oder so ähnlich, ist schon reichlich und zutreffend kritisiert worden, auch aus glasklar richterlicher Sicht auf dieser Plattform. Daran als nicht-juristischer Betrachter bescheiden anknüpfend, soll noch einmal ganz konzentriert die eigentliche Sachfrage erörtert werden – juristisch gesagt: Wie ist eigentlich die Beweislage?
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